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Europäische Organe und Institutionen in Luxemburg

Die EU Flagge

Die EU Flagge, © picture alliance / NurPhoto | Nicolas Economou

04.03.2024 - Artikel

Die EU besteht aus insgesamt 5 Organen, dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof.

Neben den Organen verfügt die EU noch über eine Reihe weiterer wichtiger Institutionen wie dem Ausschuss der Regionen, der Europäische Zentralbank (EZB), der Europäische Investitionsbank und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Gemeinschaften.
Alle Organe und Institutionen haben in den Verträgen geregelte, genaue Aufgaben. Die folgende Übersicht ist als Einstieg gedacht, um den Zugang zu den unterschiedlichen Organen und Institutionen zu erleichtern.

Das Europäische Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre direkt gewählt. Davor wurden die Mitglieder des EU-Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedstaaten bestimmt. Das Parlament ist die demokratische Vertretung von 492 Millionen Menschen. Sitz des Europäischen Parlamentes ist Straßburg, weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden politischen Strukturen spiegeln sich auch in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wider. Es gibt acht Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglied in rund 160 verschiedenen Parteien.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). In Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten der Mitgliedsstaaten wacht er über die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts. Die vom EuGH gefällten Urteile entfalten verbindliche Rechtskraft in allen Mitgliedsstaaten der Union.

Der EuGH wurde im Jahr 1952 durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) als oberstes Gericht der damaligen Europäischen Gemeinschaft ins Leben gerufen.

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 01. Dezember 2009 wurde der EuGH zu einer gemeinsamen Einrichtung der neuen EU und der EAG und ist seither zur Auslegung des Rechts beider Organisationen berufen.

Der EuGH setzt sich zusammen aus 27 Richtern, das heißt: einem Richter pro EU-Mitgliedsstaat. Die Richter werden in gegenseitigem Einvernehmen von den Regierungen der Mitgliedsstaaten für eine Dauer von sechs Jahren ernannt, eine Wiederernennung ist möglich. Unterstützt werden die Richter des EuGH von acht Generalanwälten, die öffentlich unparteilich zu den vom Gerichtshof verhandelten Rechtssachen in sogenannten „Schlussanträgen“ Stellung nehmen.

Die Richter wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten, seine Amtszeit beträgt drei Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig. Der Präsident leitet die rechtsprechende Tätigkeit des Gerichtshof, führt bei größeren Verfahren den Vorsitz der Sitzungen und leitet die Beratungen.

Die Leitung der Dienststellen des EuGH unterliegt – unter Aufsicht des Präsidenten – dem Kanzler des Gerichtshofs. Er hat den Status eines Generalsekretärs.

Im großen Plenum von 27 Richtern tagt der EuGH zu seltenen, von der Geschäftsordnung festgelegten Gelegenheiten, zum Beispiel, wenn einer Rechtssache besondere Bedeutung zugemessen wird. In anderen wichtigen Fällen kommt die große Kammer mit 13 Richtern zusammen, alle anderen Verfahren werden von der Kammer mit drei oder fünf Richtern verhandelt.

Um all die dem Gerichtshof vorgelegten Rechtssachen bewältigen zu können, wird der Gerichtshof seit 1989 vom Europäischen Gericht (EuG) unterstützt, im Jahr 2005 kam zur weiteren Entlastung ein Fachgericht hinzu, das Europäische Gericht für den öffentlichen Dienst, (EuGöD).

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) gehört zu den sieben Organen der EU und bildet eine autonome Prüf- und Kontrollinstanz in Bezug auf die Finanzen der EU.Die Hauptaufgabe des EuRH mit Sitz in Luxemburg besteht darin, die einwandfreie Ausführung des Haushaltsplans der EU - also die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit ihrer Einnahmen und Ausgaben - zu kontrollieren und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu gewährleisten. Die jährlichen Prüfberichte werden veröffentlicht.

Der EuRH besteht aus 27 Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je Mitgliedstaat. Die Mitglieder werden vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Europäischen Union aus. Aus ihrer Mitte wählen sie den Präsidenten für eine Amtszeit von drei Jahren.

Des Weiteren gehören dem EuRH rund 900 Bedienstete in den Bereichen Prüfung, Übersetzung und Verwaltung an. Die jeweiligen Prüfer verfügen über diverse Ausbildungsprofile und einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen wie auch im privaten Sektor. Insbesondere besitzen sie besondere Kenntnisse auf den Gebieten des Rechnungswesens, des Finanzmanagements, der internen und externen Prüfung sowie der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Als unabhängige externe Rechnungsprüfungsstelle der EU vertritt der Europäische Rechnungshof die Interessen der europäischen Steuerzahler. Zu den Aufgaben gehören die Prüfung von Einnahmen und Ausgaben der EU, die stichprobenartige Prüfung von Personen oder Organisationen, die EU-Finanzmittel verwalten sowie die Erstellung von Prüfberichten.

Damit die Veröffentlichungen des EuRH auch den EU-Bürgern zugänglich sind, werden die Dokumente des EuRH in 23 EU-Amtssprachen übersetzt.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1958 durch den Vertrag von Rom als Bank der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen gegründet.

Die Aufgabe der EIB ist es, die Ziele der Europäischen Union durch die langfristige Finanzierung tragfähiger Investitionen zu fördern. Die EIB erfüllte diese Aufgabe im Dienste der Union. Die Europäische Investitionsbank wurde durch den Vertrag von Rom gegründet. Ihre Kapitaleigner sind die 27 Mitgliedstaaten; die Finanzminister dieser Staaten bilden den Rat der Gouverneure der EIB.

Die Aufgaben der Bank bestehen darin, zur Integration, zu einer ausgewogenen Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU-Mitgliedstaaten beizutragen.

Die EIB nimmt auf den Kapitalmärkten umfangreiche Mittel auf, die sie zu günstigen Konditionen für Projekte bereitstellt, die zur Erreichung der politischen Ziele der EU beitragen. Die EIB passt ihre Tätigkeit kontinuierlich an die Entwicklung der EU-Strategien an.

Die EIB besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und ist innerhalb der EU finanziell autonom. Sie übt ihre Tätigkeit in Einklang mit der allgemein anerkannten Bankenpraxis und in enger Zusammenarbeit mit dem Bankensektor aus; dies gilt sowohl für die Mittelaufnahme an den Kapitalmärkten als auch für die Finanzierung von Investitionsvorhaben.

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist in allen teilnehmenden EU-Ländern (der so genannten „EPPO-Zone“) als vollkommen unabhängige zentrale Behörde tätig und führt die europäische und nationale Strafverfolgung zusammen. Nachdem die administrative Errichtung der EUStA abgeschlossen war, begann am 1. Juni 2021 die operative Phase.

Die EUStA ist auf zwei Ebenen tätig: der zentralen Ebene und der dezentralen (nationalen) Ebene. Die nachstehende Abbildung zeigt ihre Organisationsstruktur, die im Folgenden beschrieben wird.

Die zentrale Ebene der EUStA, die ihren Sitz in Luxemburg hat, besteht aus dem Europäischen Generalstaatsanwalt; 22 Europäischen Staatsanwälten (einer für jeden teilnehmenden EU-Mitgliedstaat), von denen zwei als Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts fungieren (derzeit die Europäischen Staatsanwälte in Deutschland und Tschechien); und dem Verwaltungsdirektor. Der Europäische Generalstaatsanwalt und die 22 Europäischen Staatsanwälte bilden das Kollegium der EUStA.

Die Europäischen Staatsanwälte und der Verwaltungsdirektor werden bei ihrer Arbeit von Experten in administrativen, technischen, operativen und rechtlich-technischen Gebieten unterstützt.

Die dezentrale Ebene der EUStA besteht aus den Delegierten Europäischen Staatsanwälten in den 22 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Die zentrale Ebene beaufsichtigt die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die von den Delegierten Europäischen Staatsanwälten vollständig unabhängig von ihren nationalen Behörden auf nationaler Ebene durchgeführt werden.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist der dauerhafte Euro-Rettungsschirm. Er ersetzte Mitte 2013 den aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) bestehenden temporären Euro-Schutzschirm.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg gegründet. Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und diese in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Mitgliedstaaten der Eurozone unter strikten wirtschaftspolitischen Auflagen zur Verfügung zu stellen, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt zu wahren. Bislang hat der ESM Spanien, Griechenland und Zypern Stabilitätshilfen gewährt. Auch diese Programme sind abgeschlossen, wobei die Forderungen des ESM gegenüber diesen Ländern derzeit 89,9 Mrd. Euro betragen. Um die gesundheitlichen Folgekosten der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, können alle Mitgliedstaaten des ESM seit Mitte Mai 2020 vorsorgliche ESM-Kreditlinie beantragen, wobei der Deutsche Bundestag, wie bei allen anderen ESM-Stabilitätshilfen auch, zuvor seine Billigung erteilen müsste. Einzige Auflage für diese „ESM-Pandemie-Hilfen“ ist die Verwendung der gezogenen Kredite für die Bewältigung der gesundheitlichen Folgekosten der Pandemie in den einzelnen Staaten. Bislang hat kein Mitgliedstaat eine derartige Hilfe beantragt.

Eurostat ist das statistische Amt der Europäischen Union.

Eurostat erstellt europäische Statistiken in Zusammenarbeit mit nationalen statistischen Ämtern und anderen nationalen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten. Diese Partnerschaft ist als Europäisches Statistisches System (ESS) bekannt. Dazu gehören auch die statistischen Ämter der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.

Eurostat in der Europäischen Kommunikation

Eurostat koordiniert die statistischen Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union und insbesondere innerhalb der Kommission.

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